Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 3, Enthaltungen: 3, Anwesend: 6

Sachverhalt:

 

Der Bauherr bittet um Verlängerung des positiven Vorbescheides von 2012.

 

An der planungsrechtlichen Situation hat sich nichts verändert.

Auf das versagte Einvernehmen der Gemeinde zur 5. Verlängerung des Vorbescheides 2020 (aufgrund der jahrelang nicht stattgefundenen Umsetzung des Vorbescheides) hin wurde die Ersetzung des Einvernehmens durch das Kreisbauamt beabsichtigt. Die Gemeinde stimmte daraufhin im Rahmen der Anhörung zu.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zur 8. Verlängerung des Vorbescheides „Neubau Einfamilienhaus“, Flst. 9/4, Gem. Buchholz, OT Friedewald, gem. Anlage, wird erteilt.