Sitzung: 25.07.2022 GR/011/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2022/0206/Kä
Sachverhalt:
Nach § 73 Abs. 5 SächsGemO obliegt die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister, den Beigeordneten oder den vom Bürgermeister damit beauftragten leitenden Bediensteten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss.
Es sind nachfolgende Geld- und Sachspenden eingegangen.
Geldspenden:
Spender |
FAD |
Geldspende |
Eingangsdatum |
Verwendungszweck |
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Beratung:
Der Bürgermeister erläutert die Drucksache. Es werden keine Anfragen gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende des Fördervereins der Reichenberger Grundschule in Höhe von 1.000,00 EUR für die Baumgestaltung der Außenanlagen des Hortes Reichenberg und von Frau Therese Lakatos in Höhe von 365,00 EUR für die Jugendfeuerwehr Reichenberg.