Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Anwesend: 11

Sachverhalt:

Bereits im Jahr 2015 wurde im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches zur Behebung der baulichen Missstände im Bürokomplex Rathaus eine mittelfristige Lösung untersucht und eine Empfehlung ausgesprochen. Zwischenzeitlich konnte durch das Planungsbüro Schubert die Studie zur Sanierung und Erweiterung des Rathauses vorgelegt werden. Der notwendige Anbau wurde mit Baukosten von ca. 2 Mio. € veranschlagt.

 

Mit dem Haushaltplan 2022 wurden erstmals in der mittelfristigen Finanzplanung Planungsmittel für 2024 und 2025 eingestellt.

 

Nunmehr ergibt sich kurzfristig zum geplanten Anbau am derzeitigen Standort Schlossallee 22 eine weitere wirtschaftlich sinnvolle Alternative.

 

Der Eigentümer des Gebäudes Schlossallee 3a, in dem derzeit die Bau- und Ordnungsverwaltung zu einem monatlichen Mietzins von 1.300 € Kaltmiete eingemietet ist (Laufzeit bis 31.12.2025) hat in einem Gespräch dem Bürgermeister mitgeteilt, dass er kurzfristig die Immobilie zu einem Preis veräußern möchte, der dem 26 fachen Wert einer Jahresmiete entspricht (3.050 € mtl. X 12 Monate X 26 Jahre = 951.000 €). Da eine Kaufentscheidung erst mit einer gesicherten Finanzierung im kommenden Haushalt der Gemeinde Moritzburg abzubilden ist, hat er das Angebot eines Mietvertrages mit einem Vorkaufsrecht bis 2023 unterbreitet.

 

Da dieses Vorkaufsrecht für beide Seiten nicht gesichert ist, hat der Eigentümer vorgeschlagen, dass zur verbindlichen Erklärung der Kaufabsicht und zur Sicherung des gegenwärtig angebotenen Kaufpreises der Abschluss eines notariellen Kaufvertrages mit der aufschiebenden Bedingung der notwendigen Genehmigungen, die noch einzuholen sind, wie Gemeinderatsbeschluss zum Kaufvertrag und dem rechtskräftigen Haushalt 2023, zur Sicherung des Kaufpreises abgeschlossen werden könnte. Der Vertrag wird also erst dann wirksam und vollzogen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind.

 

Der bauliche Zustand und die vorhandene Ausstattung würden einen Umzug der derzeitigen Verwaltungseinheiten aus dem jetzt genutzten Interimsbaucontainer ohne nennenswerte Umbauarbeiten möglich machen. Auch ein Umzug der IT-Technikräume aus den völlig ungeeigneten Kellerräumen des Rathauses in dieses Gebäude ist aufgrund der vorhandenen Glasfaserverbindung zwischen Rathaus und Schlossallee 3a unproblematisch.

 

In einem zweiten Schritt, nach Klärung eines neuen Standortes der Moritzburg-Information, sind diese barrierefreien Räume im Erdgeschoss des Gebäudes „Haus des Gastes“ für das lange angedachte Bürgerbüro nutzbar. Dieses Gebäude ist immer schon Eigentum der Gemeinde Moritzburg.

 

Im Rathaus würden dann künftig die Finanzverwaltung, das Bürgermeisterbüro und der Trauungssaal verbleiben. Das denkmalgeschützte Hinterhaus könnte dem Freistaat Sachen zur Nutzung angeboten werden. Der zuständigen Leiter des Polizeirevieres Meißen hat mehrfach nach einem neuen Standort des Polizeipostens Moritzburg nachgefragt. Eine mögliche Unterbringung auf dem Gelände des Neubaus FFW-Gerätehaus Moritzburg war aufgrund des Flächenbedarfs und der notwendigen Parkplätze nicht möglich. Der Polizeiposten Moritzburg könnte so langfristig gesichert werden.

 

Der Personalrat der Gemeindeverwaltung möchte den Gemeinderat in Kürze zu einem Rundgang durch die derzeit genutzten Räume der Verwaltung einladen. In diesem Zusammenhang ist sicher auch ein Gespräch mit dem Eigentümer der Immobilie Schlossallee 3a möglich.

 

Beschlussvermerk zur VA-Sitzung vom 04.07.2022:

Der Verwaltungsausschuss hat die Beschlussvorlage in seiner Vorberatung am 04.07.2022

dem Gemeinderat einstimmig in geänderter Form empfohlen.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

 

Beratung:

Der Bürgermeister erläutert die Drucksache.

 

GR Recknagel empfiehlt, das Sonderkündigungsrecht des Vermieters zu streichen bzw. auf einen für die Gemeinde planungssicheren Zeitraum zu begrenzen. Weiterhin ist bei einem Inflationsausgleich der Zeitpunkt festzuschreiben, von dem aus der Ausgleich berechnet wird. Denkbar ist auch ein Wertausgleich nach Bodenrichtwert. Zu prüfen ist auch, ob sich der Kauf und der Umbau der Schlossallee 3a wirtschaftlicher darstellen lässt als z. B. der Ausbau und die Sanierung des alten Gemeindeamtes in Reichenberg. Weiterhin sollten zusätzliche Notarkosten vermieden werden, wenn der Vorvertrag in 2022 geschlossen wird und aus irgendeinem Grund rückabgewickelt werden muss. Diese Kosten hätte dann auf alle Fälle die Gemeinde zu tragen. GR Recknagel plädiert dafür, dass derzeit noch kein notarieller Vertrag geschlossen wird, sondern die Vorkaufsrechtsoption nur im Mietvertrag privatrechtlich ohne Sicherung vereinbart wird. 

 

Der Bürgermeister erläutert, dass bei den sich gegenwärtig abzeichnenden Baukosten und der bisher fehlenden Planung für das Alte Gemeindeamt und auch den sich dann ergebenden viel weiteren Entfernungen zwischen den Verwaltungseinheiten ein Ausbau in Reichenberg sicher nicht wirtschaftlicher darstellen lässt. Weiterhin gibt es den GR-Beschluss zum Verkauf des alten Gemeindeamtes. Bezüglich eines Scheitern des Kaufes durch die Gemeinde hat der Eigentümer angezeigt, dass dann das Gebäude an einen Dritten veräußert wird. In diesem Fall steht die Beschaffung von neuen Räumlichkeiten auch für die Bau- und Ordnungsverwaltung spätestens 2024 an.

 

GR Vogel erklärt, dass sich der Umzug in die Schlossallee 3A anbietet, da sich dort ohnehin schon Räume der Gemeindeverwaltung befinden, für die die Gemeinde nur einen befristeten Mietvertrag hat. Mit der Miete und dem Kauf der Immobilie könnte ein grundsätzliches Problem der Verwaltung recht kurzfristig und auf Dauer gelöst werden. Gerade in Zeiten der Inflation scheint der Kauf dieser Immobilie jetzt sinnvoll zu sein.

 

GR Oehlcke bemängelt, dass in den Unterlagen kein Lageplan und keine Angaben zu den m²-Zahlen der Mietflächen enthalten sind. Somit ist eine Ableitung des Mietpreises pro m² derzeit nicht möglich. Der Bürgermeister erklärt, dass diese Unterlagen vom Anbieter nachgereicht werden.

 

GR John erkundigt sich nach der Finanzierung. Der Bürgermeister erklärt, dass der Mietpreis von 1.400 € monatlich im Haushaltplan derzeit darstellbar ist. Bezüglich der Finanzierung des Kaufpreises sind die Mittel in 2023 durchaus darstellbar. Aus diesem Grunde wird der Kauf des Objektes als Option in den Vertrag aufgenommen. GR John macht darauf aufmerksam, dass davon auszugehen ist, dass in dem Gebäude, gerade auch beim Umbau der Wohnungen in Büroflächen, weitere Investitionen erforderlich werden dürften, die er mit ca. 1 Mio. € einschätzt.  Die Amtsleiterin der Bau- und Ordnungsverwaltung Frau Lehmann schätzt den Umbau deutlich geringer ein. Die Räume sind in einem baulich sehr guten Zustand. Möglicherweise müssen keine zusätzlichen Wände eingebaut werden, wenn doch, dann wenige Trockenbauwände. Der größte Aufwand ergibt sich nur bei der Verkabelung der Arbeitsplätze mit IT und Strom. Aber auch dieser Aufwand dürfte sich in Grenzen halten. Frau Lehmann führt weiter aus, dass viele der Arbeiten auch von den Kollegen des Technischen Dienstes ausgeführt werden könnten, sofern Kapazitäten frei sind.

Auf weitere Nachfrage von GR John erklärt der Bürgermeister, dass die zusätzlich anzumietenden Räume nur für die Aufnahme der Mitarbeiter aus dem Bürocontainer reichen werden. Erst mit Freiwerden der Tourist-Information können weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umziehen. Das Rathaus wird mit seiner jetzigen Belegung zunächst bestehen bleiben.

 

GR Vogel erklärt, dass es eine schlüssige Gesamtlösung wäre, auch wenn dann noch der Polizeiposten Moritzburg in das Hinterhaus des Rathauses einziehen könnte.

 

GR Oehlcke teilt mit, dass der vorliegende Mietvertrag unbedingt präzisiert werden muss. Sonst kann er keine Zustimmung geben.

 

GRin Mißbach erklärt, dass sich die Miete für die neuen Räume an der Miete der bisherigen Räume orientieren sollte. Der Bürgermeister führt aus, dass er das schon verhandelt hat und der Vermieter auf einer höheren Miete für die Räume im 2. OG besteht.

 

Die Amtsleiterin Bau- und Ordnungsverwaltung Frau Lehmann wirbt für eine mit diesem Beschluss einhergehende richtungsweisende Entscheidung des Gemeinderates. Eine Finanzierung für den Anbau an das Rathaus mit geschätzten 2 Mio. € vor drei Jahren ist eher unwahrscheinlich. Hinzu kommt, dass das bestehende Rathaus auch kurzfristig nicht barrierefrei umgebaut werden kann. Auch diese Kosten sind derzeit kaum vorstellbar. In den beiden Objekten Schlossallee 3 a und 3 b ist zumindest alles für die Barrierefreiheit vorgesehen.  

 

GR Christen bittet um entsprechende Ergänzung des Beschlusses wie von den einzelnen Gemeinderäten vorgeschlagen, damit der Mietvertrag heute beschlossen werden kann. Er sieht in dem vorgelegten Mietangebot eine einmalige Chance, die es jetzt zu nutzen gilt. Es ist eher unwahrscheinlich, dass in Moritzburg ein vergleichbares Objekt angeboten wird.

 

Der Bürgermeister fragt an, ob die anwesenden Gemeinderäte heute über den vorliegenden ergänzten Wortlaut abstimmen können.

 

GR Vogel unterstützt die heutige Abstimmung, um keinen weiteren Zeitverzug mehr zu haben.

 

Auf Nachfrage von GR Hettmann erklärt der Bürgermeister, dass der Kaufpreis anhand der Miete ermittelt wurde. Der Verkäufer bietet das 26fache der Jahresmiete als Kaufpreis an, üblich ist gegenwärtig auf dem Immobilienmarkt schon das 30fache.

 

GR Oehlcke fragt an, ob das Projekt im nächsten Haushaltsjahr überhaupt darstellbar wäre. Die Amtsleiterin Haupt- und Finanzverwaltung erklärt, dass dies nach jetzigem Stand der Haushaltentwicklung und der noch anstehenden Verkäufe durchaus möglich wäre, sie aber der exakten Planung nicht vorgreifen kann und möchte.

 

Die Gemeinderäte verständigen sich auf die im Beschlusstext markierten Änderungen.


Beschluss:

1.    Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des beigefügten Mietvertrages unter den beauflagten Änderungen für Büroflächen im 2. OG Gebäude Schlossallee 3a mit der Option des Vorkaufsrechtes zu.

 

Beauflagte Änderungen:

§1 Mietsache

Die Anlage 1 Grundriss 2. OG mit Angabe der Quadratmeter pro Raum ist Bestandteil des Vertrages

§3 Mietdauer letzter Absatz

„Der Vermieter erhält ein Sonderkündigungsrecht ab dem 01.01.2024 mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende, falls der Mieter das Gebäude………“

§18 Sonstige Bestimmungen

Ergänzung auf Zeile „Summe“

„ ….zzgl. inflatorischer Ausgleich ausgehend vom Stichtag der Unterzeichnung des Mietvertrages“

Alternativ dazu

„ zzgl. Ausgleich entsprechend Entwicklung des Bodenrichtwertes vom Tag der Unterzeichnung des Mietvertrages aus.

 

2.    Der angebotene Kaufpreis zzgl. Nebenkosten und eines möglichen Ausgleiches ist im Haushaltsplan 2023 darzustellen.

 

3.    Eine Ortsbesichtigung mit der Personalvertretung und Gemeinderäten ist umgehend zu vereinbaren.