Sitzung: 25.07.2022 GR/011/2022
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Anwesend: 11
Vorlage: 2022/0195/BGM
Sachverhalt:
Bereits im Jahr 2015 wurde im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches zur Behebung der baulichen Missstände im Bürokomplex Rathaus eine mittelfristige Lösung untersucht und eine Empfehlung ausgesprochen. Zwischenzeitlich konnte durch das Planungsbüro Schubert die Studie zur Sanierung und Erweiterung des Rathauses vorgelegt werden. Der notwendige Anbau wurde mit Baukosten von ca. 2 Mio. € veranschlagt.
Mit dem Haushaltplan 2022 wurden erstmals in der mittelfristigen Finanzplanung Planungsmittel für 2024 und 2025 eingestellt.
Nunmehr ergibt sich kurzfristig zum geplanten Anbau am derzeitigen Standort Schlossallee 22 eine weitere wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
Der Eigentümer des Gebäudes Schlossallee 3a, in dem derzeit die Bau- und
Ordnungsverwaltung zu einem monatlichen Mietzins von 1.300 € Kaltmiete eingemietet
ist (Laufzeit bis 31.12.2025) hat in einem Gespräch dem Bürgermeister mitgeteilt,
dass er kurzfristig die Immobilie zu einem Preis veräußern möchte, der dem 26
fachen Wert einer Jahresmiete entspricht (3.050 € mtl. X 12 Monate X 26
Jahre = 951.000 €). Da eine Kaufentscheidung erst mit einer gesicherten Finanzierung im kommenden
Haushalt der Gemeinde Moritzburg abzubilden ist, hat er das Angebot eines
Mietvertrages mit einem Vorkaufsrecht bis 2023 unterbreitet.
Da dieses Vorkaufsrecht für beide Seiten nicht gesichert ist, hat der Eigentümer
vorgeschlagen, dass zur verbindlichen Erklärung der Kaufabsicht und zur
Sicherung des gegenwärtig angebotenen Kaufpreises der Abschluss eines
notariellen Kaufvertrages mit der aufschiebenden Bedingung der notwendigen
Genehmigungen, die noch einzuholen sind, wie Gemeinderatsbeschluss zum Kaufvertrag
und dem rechtskräftigen Haushalt 2023, zur Sicherung des Kaufpreises
abgeschlossen werden könnte. Der Vertrag wird also erst dann wirksam und
vollzogen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind.
Der bauliche Zustand und die vorhandene Ausstattung würden einen Umzug der derzeitigen Verwaltungseinheiten aus dem jetzt genutzten Interimsbaucontainer ohne nennenswerte Umbauarbeiten möglich machen. Auch ein Umzug der IT-Technikräume aus den völlig ungeeigneten Kellerräumen des Rathauses in dieses Gebäude ist aufgrund der vorhandenen Glasfaserverbindung zwischen Rathaus und Schlossallee 3a unproblematisch.
In einem zweiten Schritt, nach Klärung eines neuen Standortes der Moritzburg-Information, sind diese barrierefreien Räume im Erdgeschoss des Gebäudes „Haus des Gastes“ für das lange angedachte Bürgerbüro nutzbar. Dieses Gebäude ist immer schon Eigentum der Gemeinde Moritzburg.
Im Rathaus würden dann künftig die Finanzverwaltung, das Bürgermeisterbüro und der Trauungssaal verbleiben. Das denkmalgeschützte Hinterhaus könnte dem Freistaat Sachen zur Nutzung angeboten werden. Der zuständigen Leiter des Polizeirevieres Meißen hat mehrfach nach einem neuen Standort des Polizeipostens Moritzburg nachgefragt. Eine mögliche Unterbringung auf dem Gelände des Neubaus FFW-Gerätehaus Moritzburg war aufgrund des Flächenbedarfs und der notwendigen Parkplätze nicht möglich. Der Polizeiposten Moritzburg könnte so langfristig gesichert werden.
Der Personalrat der Gemeindeverwaltung möchte den Gemeinderat in Kürze zu einem Rundgang durch die derzeit genutzten Räume der Verwaltung einladen. In diesem Zusammenhang ist sicher auch ein Gespräch mit dem Eigentümer der Immobilie Schlossallee 3a möglich.
Beschlussvermerk zur
VA-Sitzung vom 04.07.2022:
Der Verwaltungsausschuss hat die
Beschlussvorlage in seiner Vorberatung am 04.07.2022
dem Gemeinderat einstimmig in geänderter
Form empfohlen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Beratung:
Der
Bürgermeister erläutert die Drucksache.
GR Recknagel
empfiehlt, das Sonderkündigungsrecht des Vermieters zu streichen bzw. auf einen
für die Gemeinde planungssicheren Zeitraum zu begrenzen. Weiterhin ist bei
einem Inflationsausgleich der Zeitpunkt festzuschreiben, von dem aus der
Ausgleich berechnet wird. Denkbar ist auch ein Wertausgleich nach Bodenrichtwert.
Zu prüfen ist auch, ob sich der Kauf und der Umbau der Schlossallee 3a
wirtschaftlicher darstellen lässt als z. B. der Ausbau und die Sanierung des
alten Gemeindeamtes in Reichenberg. Weiterhin sollten zusätzliche Notarkosten
vermieden werden, wenn der Vorvertrag in 2022 geschlossen wird und aus
irgendeinem Grund rückabgewickelt werden muss. Diese Kosten hätte dann auf alle
Fälle die Gemeinde zu tragen. GR Recknagel plädiert dafür, dass derzeit noch
kein notarieller Vertrag geschlossen wird, sondern die Vorkaufsrechtsoption nur
im Mietvertrag privatrechtlich ohne Sicherung vereinbart wird.
Der
Bürgermeister erläutert, dass bei den sich gegenwärtig abzeichnenden Baukosten
und der bisher fehlenden Planung für das Alte Gemeindeamt und auch den sich
dann ergebenden viel weiteren Entfernungen zwischen den Verwaltungseinheiten
ein Ausbau in Reichenberg sicher nicht wirtschaftlicher darstellen lässt.
Weiterhin gibt es den GR-Beschluss zum Verkauf des alten Gemeindeamtes.
Bezüglich eines Scheitern des Kaufes durch die Gemeinde hat der Eigentümer
angezeigt, dass dann das Gebäude an einen Dritten veräußert wird. In diesem
Fall steht die Beschaffung von neuen Räumlichkeiten auch für die Bau- und
Ordnungsverwaltung spätestens 2024 an.
GR Vogel
erklärt, dass sich der Umzug in die Schlossallee 3A anbietet, da sich dort
ohnehin schon Räume der Gemeindeverwaltung befinden, für die die Gemeinde nur
einen befristeten Mietvertrag hat. Mit der Miete und dem Kauf der Immobilie
könnte ein grundsätzliches Problem der Verwaltung recht kurzfristig und auf
Dauer gelöst werden. Gerade in Zeiten der Inflation scheint der Kauf dieser Immobilie
jetzt sinnvoll zu sein.
GR Oehlcke
bemängelt, dass in den Unterlagen kein Lageplan und keine Angaben zu den
m²-Zahlen der Mietflächen enthalten sind. Somit ist eine Ableitung des
Mietpreises pro m² derzeit nicht möglich. Der Bürgermeister erklärt, dass diese
Unterlagen vom Anbieter nachgereicht werden.
GR John
erkundigt sich nach der Finanzierung. Der Bürgermeister erklärt, dass der Mietpreis
von 1.400 € monatlich im Haushaltplan derzeit darstellbar ist. Bezüglich der
Finanzierung des Kaufpreises sind die Mittel in 2023 durchaus darstellbar. Aus
diesem Grunde wird der Kauf des Objektes als Option in den Vertrag aufgenommen.
GR John macht darauf aufmerksam, dass davon auszugehen ist, dass in dem Gebäude,
gerade auch beim Umbau der Wohnungen in Büroflächen, weitere Investitionen
erforderlich werden dürften, die er mit ca. 1 Mio. € einschätzt. Die Amtsleiterin der Bau- und Ordnungsverwaltung
Frau Lehmann schätzt den Umbau deutlich geringer ein. Die Räume sind in einem
baulich sehr guten Zustand. Möglicherweise müssen keine zusätzlichen Wände
eingebaut werden, wenn doch, dann wenige Trockenbauwände. Der größte Aufwand
ergibt sich nur bei der Verkabelung der Arbeitsplätze mit IT und Strom. Aber
auch dieser Aufwand dürfte sich in Grenzen halten. Frau Lehmann führt weiter
aus, dass viele der Arbeiten auch von den Kollegen des Technischen Dienstes
ausgeführt werden könnten, sofern Kapazitäten frei sind.
Auf weitere
Nachfrage von GR John erklärt der Bürgermeister, dass die zusätzlich
anzumietenden Räume nur für die Aufnahme der Mitarbeiter aus dem Bürocontainer
reichen werden. Erst mit Freiwerden der Tourist-Information können weitere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umziehen. Das Rathaus wird mit seiner jetzigen
Belegung zunächst bestehen bleiben.
GR Vogel
erklärt, dass es eine schlüssige Gesamtlösung wäre, auch wenn dann noch der
Polizeiposten Moritzburg in das Hinterhaus des Rathauses einziehen könnte.
GR Oehlcke
teilt mit, dass der vorliegende Mietvertrag unbedingt präzisiert werden muss.
Sonst kann er keine Zustimmung geben.
GRin Mißbach
erklärt, dass sich die Miete für die neuen Räume an der Miete der bisherigen
Räume orientieren sollte. Der Bürgermeister führt aus, dass er das schon
verhandelt hat und der Vermieter auf einer höheren Miete für die Räume im 2. OG
besteht.
Die
Amtsleiterin Bau- und Ordnungsverwaltung Frau Lehmann wirbt für eine mit diesem
Beschluss einhergehende richtungsweisende Entscheidung des Gemeinderates. Eine
Finanzierung für den Anbau an das Rathaus mit geschätzten 2 Mio. € vor drei
Jahren ist eher unwahrscheinlich. Hinzu kommt, dass das bestehende Rathaus auch
kurzfristig nicht barrierefrei umgebaut werden kann. Auch diese Kosten sind
derzeit kaum vorstellbar. In den beiden Objekten Schlossallee 3 a und 3 b ist
zumindest alles für die Barrierefreiheit vorgesehen.
GR Christen
bittet um entsprechende Ergänzung des Beschlusses wie von den einzelnen
Gemeinderäten vorgeschlagen, damit der Mietvertrag heute beschlossen werden
kann. Er sieht in dem vorgelegten Mietangebot eine einmalige Chance, die es
jetzt zu nutzen gilt. Es ist eher unwahrscheinlich, dass in Moritzburg ein
vergleichbares Objekt angeboten wird.
Der
Bürgermeister fragt an, ob die anwesenden Gemeinderäte heute über den
vorliegenden ergänzten Wortlaut abstimmen können.
GR Vogel unterstützt
die heutige Abstimmung, um keinen weiteren Zeitverzug mehr zu haben.
Auf Nachfrage
von GR Hettmann erklärt der Bürgermeister, dass der Kaufpreis anhand der Miete
ermittelt wurde. Der Verkäufer bietet das 26fache der Jahresmiete als Kaufpreis
an, üblich ist gegenwärtig auf dem Immobilienmarkt schon das 30fache.
GR Oehlcke
fragt an, ob das Projekt im nächsten Haushaltsjahr überhaupt darstellbar wäre.
Die Amtsleiterin Haupt- und Finanzverwaltung erklärt, dass dies nach jetzigem
Stand der Haushaltentwicklung und der noch anstehenden Verkäufe durchaus möglich
wäre, sie aber der exakten Planung nicht vorgreifen kann und möchte.
Die
Gemeinderäte verständigen sich auf die im Beschlusstext markierten Änderungen.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des beigefügten Mietvertrages unter den beauflagten Änderungen für Büroflächen im 2. OG Gebäude Schlossallee 3a mit der Option des Vorkaufsrechtes zu.
Beauflagte Änderungen:
§1 Mietsache
Die Anlage 1 Grundriss 2. OG mit Angabe der Quadratmeter
pro Raum ist Bestandteil des Vertrages
§3 Mietdauer letzter Absatz
„Der Vermieter erhält ein Sonderkündigungsrecht ab dem
01.01.2024 mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende, falls der Mieter das
Gebäude………“
§18 Sonstige Bestimmungen
Ergänzung auf Zeile „Summe“
„ ….zzgl. inflatorischer Ausgleich ausgehend vom Stichtag
der Unterzeichnung des Mietvertrages“
Alternativ dazu
„ zzgl. Ausgleich entsprechend Entwicklung des
Bodenrichtwertes vom Tag der Unterzeichnung des Mietvertrages aus.
2.
Der angebotene Kaufpreis zzgl. Nebenkosten und eines möglichen
Ausgleiches ist im Haushaltsplan 2023 darzustellen.
3. Eine Ortsbesichtigung mit der Personalvertretung und Gemeinderäten ist umgehend zu vereinbaren.