Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 SächsSchiedsGütStG ist die Einrichtung und Unterhaltung von Schiedsstellen eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Der Friedensrichter und sein Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig.

 

Nach Ablauf der Wahlperiode für das Amt des Friedensrichters sind für die Dauer von 5 Jahren die Personen für die Funktionen des Friedensrichters und seines Stellvertreters neu zu wählen (§ 5 Abs. 2 SächsSchiedsGütG).

 

Auf die öffentliche Aufforderung in der Aprilausgabe 2022 des Moritzburger Gemeindeblattes sind bis zum Einsendeschluss insgesamt zwei Bewerbungen für das Amt des Stellvertreters des Friedensrichters eingegangen:

 

-       Bewerbung um die ehrenamtliche Tätigkeit als Stellvertreter des Friedensrichters des amtierenden Stellvertreters, Herrn Dr. Andreas Timmler

-       Bewerbung um die ehrenamtliche Tätigkeit als Stellvertreter des Friedensrichters Herrn Rudolf Uwe Meinert

Gemäß § 4 SächsSchiedsGütStG müssen Friedensrichter und Stellvertreter nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Gegenüber der Gemeinde ist von den Bewerbern daher schriftlich zu erklären, dass die genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Die Prüfung der Bewerbungen ergab, dass nur der Bewerber Dr. Timmler die Voraussetzung der § 4 Abs. 1 bis 6 SächsSchiedsGütStG erfüllt, da mangels der Abgabe der erforderlichen Erklärung nach § 4 Abs. 6 SächsSchiedsGütStG beim Bewerber Meinert nicht ausgeschlossen werden kann, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 1 bis 5 SächsSchiedsGütStG vorliegen.

 

Kopien der Bewerbungsunterlagen wurden mit dem Amtsgericht Meißen mit der Bitte um Prüfung übersandt. Seitens des Amtsgerichtes Meißen wurden gegenüber dem Bewerber Herrn Dr. Andreas Timmler keine Bedenken geäußert.

 

Die Verwaltung schlägt daher dem Gemeinderat der Gemeinde Moritzburg den amtierenden Stellvertreter, Herrn Dr. Andreas Timmler zur Wiederwahl für die Wahlperiode 2022 bis 2026 vor.

 

Die Wahl des Stellvertreters des Friedensrichters bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts Meißen. Die Bestätigung ist zu erteilen, wenn die gewählte Person die gesetzlichen Voraussetzungen des o. g. § 4 SächsSchiedsGütStG erfüllt und die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Der gewählte Stellvertreter wird vom Vorstand des Amtsgerichts Meißen in das Amt berufen und auf die Erfüllung seiner Pflichten vereidigt.

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 6 Abs. 1 Satz 1 sowie 3 Abs. 2 Satz 2 des Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütG) vom 27. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 247), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist

 

Beratung:

Der Bürgermeister erläutert das Wahlprocedere. Im Anschluss werden die Wahlzettel verteilt.

 

Der Wahlgang steht unter Beschluss Nr. 20220725/GR/Ö5.5.

 

Nachdem alle wahlberechtigten Gemeinderäte ihre Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen haben beginnt die Prüfung und Auszählung der Stimmzettel durch die Amtsleiterin Haupt- und Finanzverwaltung Frau Voß und die Amtsleiterin Bau- und Ordnungsverwaltung Frau Lehmann. Anschließend verliest der Bürgermeister das Wahlergebnis.

 

Die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen beträgt 11.

Kandidat Dr. Andreas Timmler hat 11 Ja-Stimmen erhalten.

Damit wurde Kandidat Dr. Andreas Timmler im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit gewählt.

 

Der Bürgermeister gratuliert den beiden neu gewählten Friedensrichtern zur Wiederwahl mit Blumen.


Beschluss:

Der Gemeinderat wählt

Herrn Dr. Andreas Timmler, Windmühlenweg 24, 01468 Moritzburg als stellvertretenden Friedensrichter der Gemeinde Moritzburg.