Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 SächsSchiedsGütStG ist die Einrichtung und Unterhaltung von Schiedsstellen eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Der Friedensrichter und sein Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig.

Nach Ablauf der Wahlperiode für das Amt des Friedensrichters sind für die Dauer von 5 Jahren die Personen für die Funktionen des Friedensrichters und seines Stellvertreters neu zu wählen (§ 5 Abs. 2 SächsSchiedsGütG).

 

Auf die öffentliche Aufforderung in der Aprilausgabe 2022 des Moritzburger Gemeindeblattes ist bis zum Einsendeschluss insgesamt eine Bewerbung eingegangen:

-       Bewerbung um die ehrenamtliche Tätigkeit als Friedensrichter des amtierenden Friedensrichters der Gemeinde Moritzburg, Herrn Falko Naumann

Gemäß § 4 SächsSchiedsGütStG muss der Friedensrichter nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Gegenüber der Gemeinde ist von den Bewerbern daher schriftlich zu erklären, dass die genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Die Prüfung der Bewerbung ergab, dass der Bewerber Naumann die Voraussetzung der § 4 Abs. 1 bis 6 SächsSchiedsGütStG erfüllt.

 

Kopien der Bewerbungsunterlagen wurden mit dem Amtsgericht Meißen mit der Bitte um Prüfung übersandt. Seitens des Amtsgerichtes Meißen wurden gegenüber dem Bewerber Herrn Falko Naumann keine Bedenken geäußert.

 

Die Verwaltung schlägt daher dem Gemeinderat der Gemeinde Moritzburg den amtierenden Friedensrichter, Herrn Falko Naumann zur Wiederwahl für die Wahlperiode 2022 bis 2026 vor.

 

Die Wahl des Friedensrichters bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts
Meißen. Die Bestätigung ist zu erteilen, wenn die gewählte Person die gesetzlichen Voraussetzungen des o. g. § 4 SächsSchiedsGütStG erfüllt und die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Der gewählte Friedensrichter wird vom Vorstand des Amtsgerichts Meißen in das Amt berufen und auf die Erfüllung seiner Pflichten vereidigt.

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 6 Abs. 1 Satz 1 sowie 3 Abs. 2 Satz 2 des Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütG) vom 27. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 247), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist

 

Beratung:

Der Bürgermeister begrüßt den amtierenden Friedensrichter Falko Naumann und den stellvertretenden Friedensrichter Dr. Andreas Timmler.

 

Beide Friedensrichter üben ihr Amt schon viele Jahre aus. Die reguläre Amtszeit ist schon lange abgelaufen. Dies ist aber nach §5 (2) des Schieds- und Gütestellengesetzes rechtlich zulässig. Bei Ablauf der Wahlperiode bleiben die bisherigen Friedensrichter bis zum Amtsantritt des Nachfolgers im Amt.

 

Für die heutigen Wahlen wurden im Vorfeld 2 Bewerbungen vom Amtsgericht bestätigt.

 

Der Bürgermeister übergibt Falko Naumann das Wort, welcher sich den Gemeinderäten und seine Arbeit kurz vorstellt.

 

GR Recknagel fragt an, wie viele Streitfälle es im Jahr 2021 gab. Herr Naumann erklärt, dass es 12 Fälle gab sowie eine Verhandlung. Des Weiteren gingen etliche Anfragen ein.

 

Anschließend übergibt der Bürgermeister Dr. Andreas Timmler das Wort, welcher sich den Gemeinderäten danach vorstellt.

 

Der Bürgermeister erläutert das Wahlprocedere. Im Anschluss werden die Wahlzettel verteilt.

 

Der Wahlgang steht unter Beschluss Nr. 20220725/GR/Ö5.4.

 

Nachdem alle wahlberechtigten Gemeinderäte ihre Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen haben beginnt die Prüfung und Auszählung der Stimmzettel durch die Amtsleiterin Haupt- und Finanzverwaltung Frau Voß und die Amtsleiterin Bau- und Ordnungsverwaltung Frau Lehmann. Anschließend verliest der Bürgermeister das Wahlergebnis.

 

Die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen beträgt 11.

Kandidat Falko Naumann hat 11 Ja-Stimmen erhalten.

Damit wurde Kandidat Falko Naumann im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit gewählt.


Beschluss:

Der Gemeinderat wählt

Herrn Falko Naumann, Am Bildchen 17, 01468 Moritzburg

als Friedensrichter der Gemeinde Moritzburg.