Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Anwesend: 11

Sachverhalt:

Die Bestimmungen des Sächsischen Kulturraumgesetzes verweisen auf die Pflicht der Kommunen, Kunst und Kultur im Rahmen der Daseinsfürsorge zu fördern und zu unterstützen. In der Gemeinde Moritzburg entwickelte sich eine kulturelle Infrastruktur, die es zu erhalten gilt. Kunst, Kultur und kulturelle Bildung sind für alle Einwohner und Gäste unserer Gemeinde erforderlich und steigert die Attraktivität und die Wahrnehmung der Gemeinde in der Öffentlichkeit.

 

Der Erhalt und die Weiterentwicklung dieser kulturellen Infrastruktur ist daher von erheblicher Bedeutung für die Gemeinde Moritzburg. Jährlich stellte der Gemeinderat finanzielle Mittel zur Förderung von Projekten und für die Kultureinrichtungen selbst zur Verfügung. Insbesondere die Stiftung Käthe-Kollwitz-Haus Moritzburg, das Moritzburg Festival sowie die durchgeführten Projekte „Kunstsommer“ und das Bildhauersymposium haben erfolgreich nachgewiesen, kontinuierliche künstlerische oder kulturelle Arbeit zu leisten. Sie stellen strukturbildende Kultureinrichtungen mit Gemeinbedarf in der Gemeinde Moritzburg dar.

 

Die vorgenannten Einrichtungen und Projekte werden regelmäßig vom Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz Osterzgebirge gefördert. Zuwendungsvoraussetzung dieser Förderung ist zwingend eine angemessene Beteiligung der Sitzgemeinde (hier Moritzburg) an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abzüglich der Eigeneinnahmen. Die Angemessenheit der Beteiligung ergibt sich aus der aktuellen Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge vom 15. Juni 2022, dort sind spartenspezifisch folgende sogenannte „Mindestsitzgemeindeanteile“ festgelegt: u.a.  20 % Museen, Sammlungen, Ausstellungen, je 5 % Orchester/Musik, Theater und darstellende Kunst sowie 10 % bildende Kunst. Der Gemeinde bleibt es darüber hinaus unbenommen, die Kultureinrichtungen auch über die Mindestsitzgemeindeanteile finanziell zu fördern.

 

Der Sitzgemeindeanteil ist gegenüber dem Kulturraum im Rahmen der Antragstellung nachzuweisen. Der Antragsteller muss dazu vor Beantragung einer Förderung Einvernehmen mit der Gemeinde Moritzburg als Sitzgemeinde herstellen. Die Sitzgemeinde muss schriftlich ihre finanzielle Beteiligung erklären. Die Erklärung der Sitzgemeinde unterliegt immer dem Vorbehalt der Bestätigung des entsprechenden Haushaltsplanes.

Termin zur Antragstellung auf Zuwendung beim Kulturraum für das Folgejahr ist jeweils der

31.08. eines jeden Jahres. Zur Gewährung der Planungssicherheit für die Gemeinde und die Kultureinrichtungen ist aber eine Entscheidung vor Antragsstellung sinnvoll, welche Kultureinrichtungen 2023 in Höhe des jeweiligen Mindestsitzgemeindeanteils gefördert werden soll.

 

Für das Jahr 2023 beabsichtigen folgende Kultureinrichtungen Förderanträge Kulturraum

Meißen – Sächsische Schweiz Osterzgebirge wie folgt zu stellen:

 

1.  Moritzburg Festival und Moritzburg Festival Akademie 2023      

2.  Bildhauersymposium 2023:

3.  KLM- Kulturlandschaft Moritzburg GmbH „Kunstsommer Rotes Haus“

4. Stiftung Käthe Kollwitz Haus Moritzburg

 

Beschlussvermerk zur VA-Sitzung vom 04.07.2022:

Der Verwaltungsausschuss hat die Beschlussvorlage in seiner Vorberatung am 04.07.2022

dem Gemeinderat einstimmig in geänderter Form empfohlen.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

4 Enthaltungen

 

Beratung:

Der Bürgermeister erläutert die Drucksache.

 

GR John fragt an, ob die Jahresabschlüsse der einzelnen Einrichtungen vorliegen. Diese sind nach seiner Auffassung Grundlage und Bedingung für die Berechnung der Sitzgemeindeanteile.

Der Bürgermeister erklärt, dass es zum Einen leider noch keinen Beschluss zu einer Vereinsförderrichtlinie in der Gemeinde gibt, der die Vorlage eines Jahresabschlusses verbindlich und rechtlich sauber verlangen kann. Das scheiterte bisher an den Vereinen unserer Gemeinde, die eine zu große Bürokratie befürchten. Zum Zweiten basieren die Berechnungen der Sitzgemeindeanteile auf den Förderanträgen der Kultureinrichtungen, die immer bis zum 31. August des Vorjahres gestellt werden müssen. Das Kulturraumbüro im Landkreis prüft dann sehr genau die Anträge und legt fest, was förderfähige Kosten sind und welche Anteile (auch Sitzgemeindeanteile) sich daraus errechnen.

 

Auf Nachfrage von GRin Mißbach erklärt der Bürgermeister, dass Kultureinrichtungen jährlich einen Finanzplan vorlegen, in dem die Erträge und Kosten dargestellt werden.

 

GR Vetter merkt an, dass die Kollwitz-Stiftung immer noch kein Konzept vorgelegt hat. Der Bürgermeister führt aus, dass der Gemeinderat ja bereits zwei eigene Konzepte für über 20 T€ in Auftrag gegeben hat, die dem Gemeinderat bereits 2020 vorgelegt wurden. Derzeit erfolgt aus zusätzlichen Mitteln des Freistaates eine komplette Untersuchung des baulichen Zustandes der Gebäude und eine Untersuchung, welche inhaltliche Ausrichtung künftig finanzierbar ist. Die Ergebnisse liegen im Herbst vor. Bis dahin sind Teile der Zuschüsse an die Kollwitz-Stiftung eingefroren.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt bis zur Höhe des auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge vom 15. Juni 2022 errechneten Mindestsitzgemeindeanteils die Erklärung der Sitzgemeinde über die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Moritzburg für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Haushaltsplanes zu bestätigen.

 

Dies gilt für die folgenden Kultureinrichtungen die Förderanträge stellen werden:

 

1.    „Moritzburg Festival“ und „Moritzburg Festival Akademie“

2.    „Bildhauersymposium Moritzburg“

3.    „Kunstsommer Rotes Haus“

4.    „Stiftung Käthe Kollwitz Haus Moritzburg“