Sitzung: 07.07.2022 TA/007/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Anwesend: 6
Vorlage: 2022/0982/BA
Sachverhalt:
Geplant ist die Erweiterung eines Wohnhauses durch einen Anbau mit Dachterrasse. Ein positiver Vorbescheid liegt vor.
Die Brutto-Grundfläche des Anbaus soll 70 m² betragen. Auf dem Flurstück sind 2 Stellplätze vorhanden.
Es werden außerdem 3 Anträge auf Abweichung gestellt:
- Lichte Raumhöhe < 2,40 m: Der Anbau wird im Anschluss an das Bestandsgebäude stufenlos errichtet. Die Höhen im bestehenden Wohnhaus betragen im EG 2,31 m und im OG 2,25 m und werden somit im Anbau übernommen.
- Abstandsfläche zur nachbarlichen Bebauung: Der Anbau wird in einem Abstand von ca. 1,50 m zur Gebäudeabschlusswand des bestehenden Nachbargebäudes errichtet. Es wurden keine Abstandsflächen rechtlich gesichert. Die betroffene Wand des neuen Anbaus wird als fensterlose Brandwand ausgeführt.
- Überdeckung der Abstandsflächen: Die Abstandsflächen des Neubaus sowie des bestehenden Wohnhauses, an welches angebaut wird, überschneiden sich. Es handelt sich um denselben Brandabschnitt innerhalb einer Nutzungseinheit.
Beschluss:
Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag „Errichtung Anbau mit Dachterrasse an EFH“, Flst. 141, Gem. Reichenberg, OT Reichenberg, gem. Anlage, wird erteilt.