Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Anwesend: 6

Sachverhalt:

 

Der Carport soll 51 m² groß sein und eine Höhe von > 3 m haben. Er ist somit antragspflichtig. Die Zufahrt erfolgt über das Grundstück, sodass das Carport keinen Abstand von 3 m zur öffentlichen Verkehrsfläche aufweisen muss.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag „Neubau eines Carports mit 2 PKW-Stellplätzen“, Flst. 505/6 und 505/7, Gem. Eisenberg, OT Moritzburg, gem. Anlage, wird erteilt.