Sitzung: 07.07.2022 TA/007/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Anwesend: 6
Vorlage: 2022/0978/BA
Sachverhalt:
Im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes Boxdorf werden die sich im Baubereich befindlichen Haltestellen barrierefrei ausgebaut und ein Radfahrstreifen angebaut. Die Planungsleistungen wurden bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Fördermittel für den Radverkehrsstreifen (90%) sowie die ÖPNV-Haltestellen (90%) wurden bewilligt. Die Realisierung des Vorhabens erfolgt ab Mitte September 2022. Die weiteren Planungsphasen (Leistungsphasen 5 bis 9 zzgl. Bauüberwachung) müssen beauftragt werden.
Die Erschließung der sieben Gewerbegrundstücke wird in die Honorarzone II unten eingeordnet. Es ergibt sich ein Bruttohonorar von 11.707,49 €.
Der Anbau des Radfahrstreifens wird ebenfalls in die Honorarzone II unten eingeordnet. Es ergibt sich ein Bruttohonorar von 24.630,97 €. 19 Prozent der Planungskosten für den Radfahrstreifen trägt die Landeshauptstadt Dresden aufgrund der Vereinbarung vom 28.0422/10.06.22.
Die Finanzierung des Vorhabens ist auf Produktkonto 57100102.085110 (Erschließungskosten GE Boxdorf) gesichert.
Diskussion:
AL Lehmann führt aus. Der Baubeginn sei für Mitte September geplant. Die bewilligten Fördermittel müssen bis Ende des Jahres ausgegeben werden.
Beschluss:
Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für die Erschließung von sieben Gewerbegrundstücken im Gewerbegebiet Boxdorf in Höhe von 11.707,49 € sowie für den Anbau eines Radfahrstreifens auf dem Kunzer Marktweg in Höhe von 24.630,97 € an das Ingenieurbüro Maut, Dresdner Straße 70, 01705 Freital.