Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Anwesend: 6

Sachverhalt:

 

Es ist die Bebauung des Flurstückes mit einem Wohnhaus mit Satteldach geplant. Der Antragsteller fragt nach der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens. Die vorhandene Garage soll abgebrochen werden.

 

Die Erschließung hat über die westliche Grundstücksgrenze zur August-Bebel-Straße zu erfolgen. Der Gewässerrandstreifen ist freizuhalten.

 

Diskussion:

 

GR Richter merkt an, dass die Fläche des Grundstücks zu klein sei, um bebaut zu werden. Die Zufahrt zur Straße sei außerdem nicht vorhanden. Sie vermutet, dass der Bauherr anstelle der abgerissenen Garage eine neue Garage bzw. Carport errichten wird. AL Lehmann erwidert, dass die Zufahrt von der August-Bebel-Straße erfolgen müsse.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Voranfrage „Neubau EFH“, Flst. 43/11, Gem. Reichenberg, OT Reichenberg, gemäß Anlage, wird erteilt.