Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Anwesend: 6

Sachverhalt:

 

Es wird nach der planungsrechtlichen Zulässigkeit bei der Bebauung des Grundstückes mit einem Wohnhaus gem. Anlage gefragt.

 

Der Gewässerrandstreifen ist von jeglicher Bebauung und Ablagerung freizuhalten. Auf dem Grundstück befindet sich im geplanten Baufenster ein Bürgermeisterkanal.

 

Diskussion:

 

OV Hamann äußert Bedenken hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung und dem anliegenden Lockwitzbach. Außerdem merkt er an, dass im Grundstück ein Bürgermeisterkanal liege.

GR Schiffner fragt, ob das Grundstück Eigentum der Gemeinde sei. AL Lehmann verneint dies. GR Schiffner spricht sich gegen das Vorhaben aus. Das Flurstück sei ein äußerst sensibler Bereich und die Erschließung nicht gesichert.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Voranfrage „Neubau EFH“, Flst. 862/4, Gem. Moritzburg, OT Auer, gem. Anlage, wird erteilt.