Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 4, Enthaltungen: 2, Anwesend: 6

Sachverhalt:

 

Es wird der Anbau eines Wintergartens an das vorhandene Wohnhaus beantragt. Das Flurstück liegt im Geltungsbereich einer Klarstellungssatzung und ist dementsprechend nach § 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen.

 

Diskussion:

 

GR Schiffner erkundigt sich nach der Erschließung. AL Lehmann erklärt, dass diese momentan nicht gesichert sei. OV Hamann fügt hinzu, dass die Abstandsflächen auf das angrenzende kommunale Grundstück fallen. AL Lehmann antwortet, dass diese ebenfalls gesichert werden müssten.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zur Voranfrage „Errichtung Anbau“, Flst. 875/2, Gem. Moritzburg, OT Auer, gemäß Anlage, wird erteilt.