Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Anwesend: 6

Sachverhalt:

 

Geplant ist die Errichtung von 12 Ferienhäusern (je ca. 32 m²) sowie einem Veranstaltungshaus (ca. 75 m²) im „Bad Sonnenland“.

 

Folgende Festsetzungen werden nicht eingehalten:

 

-       Baufenster: es soll außerhalb der festgesetzten Baulinie gebaut werden (Befreiung beantragt)

-       Art der baulichen Nutzung: Vereinsgebäude sind nur in Teilbereich 3 zulässig, wir befinden uns in Teilbereich 5

 

Ein TW-Anschluss ist nicht vorhanden. Damit ist die Erschließung nicht gesichert. Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist.

 

Diskussion:

 

GR Richter äußert Kritik. Das Vorhaben vermittele einen „geschlossenen“ Eindruck und stehe deshalb im Konflikt mit dem Bebauungsplan „Feriendorf Bad Sonnenland“.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Voranfrage und Antrag auf Abweichung „Feriendorf Bad Sonnenland, 12 Ferienhäuser und 1 Veranstaltungshaus“, Flst. 577/6 und 577, Gem. Reichenberg, OT Reichenberg, gem. Anlage, wird erteilt.