Sitzung: 07.07.2022 TA/007/2022
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Anwesend: 6
Vorlage: 2022/0972/BA
Sachverhalt:
Geplant ist die Errichtung von 12 Ferienhäusern (je ca. 32 m²) sowie einem Veranstaltungshaus (ca. 75 m²) im „Bad Sonnenland“.
Folgende Festsetzungen werden nicht eingehalten:
- Baufenster: es soll außerhalb der festgesetzten Baulinie gebaut werden (Befreiung beantragt)
- Art der baulichen Nutzung: Vereinsgebäude sind nur in Teilbereich 3 zulässig, wir befinden uns in Teilbereich 5
Ein TW-Anschluss ist nicht vorhanden. Damit ist die Erschließung nicht gesichert. Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist.
Diskussion:
GR Richter äußert Kritik. Das Vorhaben vermittele einen „geschlossenen“ Eindruck und stehe deshalb im Konflikt mit dem Bebauungsplan „Feriendorf Bad Sonnenland“.
Beschluss:
Das Einvernehmen der Gemeinde zur Voranfrage und Antrag auf Abweichung „Feriendorf Bad Sonnenland, 12 Ferienhäuser und 1 Veranstaltungshaus“, Flst. 577/6 und 577, Gem. Reichenberg, OT Reichenberg, gem. Anlage, wird erteilt.