Beschluss: Zurückgestellt

GR Vetter stellt einen Sachantrag nach § 9 der Geschäftsordnung zur Änderung des Beschlussvorschlages und verliest den in der Anlage beigefügten Antrag. Nach dem Verlesen übergibt GR Vetter den Antrag an den Bürgermeister.

Der Bürgermeister widerspricht vorsorglich dem Antrag, da ein Sachantrag immer die notwendige Finanzierung enthalten muss. Er wird den Antrag prüfen und stellt den Beschluss somit zurück.