Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Anwesend: 14

Sachverhalt:

Die Gemeinde Moritzburg verfügt über eine Stellplatzablösesatzung. Damit können Bauherren, wenn Sie der Forderung nach Stellplätzen gemäß Ihrer Baugenehmigung nicht nachkommen können, Stellplätze gegen ein Entgelt ablösen.

 

In der Gemeinde Moritzburg gibt es zahlreiche, lokale Problemstellen hinsichtlich des ruhenden Verkehrs. Ohne Stellplatzsatzung hat die Gemeinde keine Möglichkeit mehr Stellplätze von den verantwortlichen Bauherren zu fordern. Die zuständige Genehmigungsbehörde orientiert sich an den Zahlen aus der Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung. Diese Zahlen spiegeln jedoch nicht die tatsächlichen und aktuellen Entwicklungen im ländlichen Raum wider. Mit der Satzung können tatsächlich erforderliche Stellplätze von den Bauherren gefordert werden.

 

Die Änderungswünsche aus der Vorberatung sind in die Satzung eingearbeitet (gelb). Die Höhe der KfZ-Stellplatzablöse wurde entsprechend der mehrheitlichen Meinung auf 6.000 € geändert, was dem Betrag in der aktuellen Satzung entspricht. Die Synopse wurde nicht geändert.

 

Beratung:

Die Amtsleiterin Bau- und Ordnungsverwaltung Frau Lehmann erläutert die Drucksache.

Frau Lehmann erläutert, dass alle Änderungswünsche eingearbeitet und gelb markiert worden sind. Die Synopse wurde nicht noch einmal angepasst. Die Kosten zur Herstellung wurden auf 6.000 € angehoben, entsprechend der Mehrheitsmeinung im Gemeinderat. Für die Richtzahlentabelle unter 3a bis 3c sowie unter 5e wird empfohlen, die Anzahl der Stellplätze nicht allein an die Schüler zu koppeln, sondern auch an die Beschäftigten. Diese Empfehlung ergibt sich, weil sich in den Bestandseinrichtungen gezeigt hat, dass insbesondere die Fahrzeuge des Personals regelmäßig einen hohen Stellplatzbedarf ausmachen.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Stellplatzsatzung gemäß Anlage.