Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung / Information:

Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Wurzen hat im Auftrag des Sächsischen Rechnungshofs gemäß 108, 109 SächsGemO und §§ 13, 14 RHG die Gemeinde Moritzburg in den Haushaltsjahren 2011 bis 2019 geprüft

 

Der beigefügte Prüfungsbericht vom 25.01.2022 ist innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt dem Gemeinderat vorzulegen (§ 109 Abs. 4 Satz 2 SächsGemO).

 

Beratung:

GR Bibas fragt an, warum das Thema nicht im Verwaltungsausschuss vorberaten wurde. Die Amtsleiterin Haupt- und Finanzverwaltung Frau Voß erklärt, dass zu diesem Thema keine Vorberatung erforderlich ist, da es keine Beschlussfassung gibt. Nach SächsGemO ist lediglich eine Vorlage an den Gemeinderat erforderlich.

 

GR Bibas erklärt, dass der Inhalt des Prüfungsberichtes für ihn sehr kritisch ist. Er empfiehlt allen Gemeinderäten dringend, den Bericht gründlich zu lesen und untersetzt dies mit Beispielen.

 

Insbesondere bezieht sich GR Bibas auf die Ausführungen zur rechtzeitigen Vorlage der Haushaltsatzung für das kommende Jahr und fragt an, wann mit der Haushaltsplanung für 2023 begonnen wird. Diese soll ja bis zum November 2022 abgeschlossen sein. Frau Voß erklärt, dass zunächst der Haushalt für 2022 genehmigt sein muss, um mit den Eingaben im System für das kommende Jahr beginnen zu können. Der Bürgermeister fügt an, dass mit den Beratungen zum Haushaltplanentwurf 2022 bereits im November 2021 begonnen wurde, der vollständige Haushaltplanentwurf Anfang Februar 2022 allen Gemeinderäten vorlag, jedoch erst am 30. Mai beschlossen wurde. Frau Voß ergänzt, dass aus Zeitgründen sicher die Aufstellung eines Doppelhaushaltes zu empfehlen ist, auch wenn dann die Orientierungsdaten sehr ungenau sind.

 

GR Bibas regt an, dass sich alle Fraktionen nochmals dringend mit dem Bericht befassen sollten. GR Hebestreit erklärt, dass der Gemeinderat dann eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung erwartet. Der Bürgermeister erklärt, dass diese an alle Gemeinderäte zugesendet wird und das Thema erneut im VA und im GR behandelt wird.