Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Anwesend: 6

Sachverhalt:

Für die Sirene in Friedewald wurden im Haushaltsjahr 2020 10.000 EUR ohne Fördermittel im Finanzhaushalt eingeplant. Diese Mittel wurden mangels Förderung nicht verwendet und ins Jahr 2021 übertragen. Es erfolgte eine weitere Übertragung der Auszahlungsermächtigung ins Haushaltsjahr 2021. Am 24.01.2022 beantragte die Gemeinde Moritzburg für das Vorhaben eine Zuwendung des Bundes, die mit Bescheid vom 12.05.2022 in Höhe von 10.850,00 EUR bewilligt wurde.

 

Da nur Sirenen mit Sprachdurchsage gefördert werden, ist die aktuelle Auszahlungsermächtigung in Höhe von 7.000,00 EUR nicht ausreichend. Das neue förderfähige Angebot hat eine Gesamtsumme in Höhe von 11.235,15 EUR, aufgesplittet in Sirene 7.488,73 EUR und Zusatzkomponente TETRA-Sirenensteuerung, Montage und Blitzschutz in Höhe von 3.746,42 EUR. Somit entstehen überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 4.236 EUR auf Produktkonto 12600103.062810. Diese werden vollständig durch die bisher nicht als Einzahlung geplanten Fördermittel (Mehreinzahlungen) gedeckt. Der Eigenanteil der Gemeinde Moritzburg beträgt mit der Förderung nur 385,15 EUR.

 

Es handelt sich zur Gewährleistung des Brandschutzes um überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO, für die ein dringendes Bedürfnis besteht und sowohl die Finanzierung im Finanzhaushalt als auch die Deckung im Ergebnishaushalt gewährleistet ist. Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen durch die bewilligten Fördermittel.

 

Gemäß § 4 Abs. 4 lit. b. der Hauptsatzung der Gemeinde Moritzburg ist ein beschließender Ausschuss für die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 4.236 EUR zuständig.

 

Beratung:

Der stellv. Bürgermeister erläutert die Drucksache. Es werden keine Anfragen gestellt.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2022 die überplanmäßigen Auszahlungen für die Sirene in Friedewald in Höhe von 4.236 EUR. Die Deckung erfolgt aus den Mehreinzahlungen auf Produktkonto 12600103.211910 durch die für diese Maßnahme bewilligten Fördermittel.